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Vertrag:
Für den Maklervertrag gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Er bedarf keiner Form. Es gelten die gleichen Bedingungen für alle Angebote/Exposés/Preislisten etc., egal ob diese telefonisch oder schriftlich erfolgen.
Angebote:
Alle Angebote basieren auf den uns erteilten Informationen, die wir nach Treu und Glauben weiterleiten. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Zwischenverwertung, Verpachtung und Verkauf bleiben vorbehalten.
Vergütung:
Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung ist auf dem jeweiligen Exposé angegeben. Hilfsweise gilt die ortsübliche Provision.
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Empfänger mit dem Eigentümer oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes, als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft abschließt.
Ferner besteht der Provisionsanspruch, wenn ein Abschluss über eine Tochter- oder Beteilungsgesellschaft, über eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma, auch wenn diese anders firmiert, über eine Privatperson oder über Berater abgewickelt wird.
Die Provision ist fällig und zahlbar bei Abschluss des notariellen Vertrages, bzw. bei Zustandekommen eines Miet- Pacht- oder sonstigen Vertrages, auch im Fall der Mitursächlichkeit.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht, oder infolge Anfechtung hinfällig oder aus sonstigen Gründen als rechtsungültig erklärt wird. Das gilt unabhängig davon, wer den Wegfall des Vertrages zu vertreten hat.
Wird statt des Ankaufs eine Anmietung oder Pacht vereinbart, so ist bei Vertragsabschluß die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. Wenn dann der Kauf zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen wird, ist die gezahlte Mietprovision auf die dann fällige Kaufprovision anrechenbar. Ebenso wird die ortsübliche Provision fällig, wenn die Wandlung eines Mietobjektes in ein Kaufobjekt erfolgt, oder z.B. Erbbaurecht statt Kauf und auch beim Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung.
Tätigkeit:
Wir üben in der Regel unsere Vermittlungstätigkeit für eine Partei aus, sind aber auch uneingeschränkt berechtigt, für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.
Kenntnis:
Das Objekt gilt als anerkannt, sofern der Interessent nicht unverzüglich unser Angebot, unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Informationsquelle ablehnt. Das gilt auch dann, wenn über das obige Objekt später ein Vertrag zustande kommt und es später von einem Dritten angeboten wird. Der Interessent ist verpflichtet, uns bei direkter Kontaktaufnahme mit dem Vermieter/Verkäufer hinzuzuziehen. Dies gilt ebenso für den Vertragsschluss.
In jedem Fall ist uns der Vertragsschluss unverzüglich mitzuteilen, ebenso die Vertragsmodalitäten.
Vertraulichkeit:
Unsere Mittelungen und Unterlagen sind nur für den Adressaten selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Im Falle der Weitergabe haftet der Adressat sowohl für die Käufer, als auch die Verkäuferprovision, sofern wir diese nicht von den Vertragsschließenden erhalten.
Es sind sämtliche Texte, Grafiken und Fotos urheberrechtlich geschützt. Missbrauch wird verfolgt.
Datenschutz:
Alle übermittelten Daten, insbesondere personenbezogene Daten, werden vertraulich behandelt und an Dritte nur im Rahmen der Zweckbestimmung weitergeleitet. Der Datenschutz z.B. im Internet ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet.
Haftung:
Wir haften nicht für die Bonität und das Verhalten der vermittelten Vertragsparteien.
Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn
diese schriftlich bestätigt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Empfänger Vollkaufmann ist. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
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